Internationale Bestimmungen für SPORTRODEL (Einsitzer und Doppelsitzer):

    1. Die Grundbestandteile der Rodel (Kufen, Beinlinge, Böcke, Holme) müssen aus Holz gefertigt sein. Für Doppelsitzerrodel ist eine Verlängerung nach hinten (zum Festhalten) erlaubt, wobei die Wahl des Materials (Holz oder Aluminium) freigestellt bleibt.
    2. Gewicht der Sportrodel: Einsitzer 10 kg - Doppelsitzer 11 kg. Dieses Maximalgewicht der Rodel schließt das angebrachte Zubehör mit ein.
    3. Abmessungen: Spurweite, gemessen an den Innenkanten der Laufschienen max. 450 mm
      Höhe der Rodel bis Unterkante Böckl (vorne und hinten)  130 mm
      (meßbar an 3 Stellen - Außen und Mitte - siehe Zeichnung)
      Stärke (Höhe) der Böcke mind. 30 mm max. 60 mm
      Gesamthöhe der Rodel (Banklhöchstpunkt darf nicht höher sein als der Holm) max. 230 mm
      Freiwinkel (Schrägstellung) der Laufschiene max. 25 °
      Gesamtstärke der Laufschiene mind. 2 mm max. 6 mm
      Beschaffenheit der Laufschiene: nur Stahlschienen, keine Doppel- oder beschichteten Schienen. Schienenkante 90°
    4. Allgemeine Bestimmungen:
      Vorder-, Seitenauf- bzw. -abbauten zur Sitzstabilisierung des Athleten sind verboten.
      Eingebaute Schaumstoffteile zur Verbesserung des Sitzkomforts bei den Böcken dürfen nicht nach oben über die Holme hinausragen.
      Der Athlet darf aus Sicherheitsgründen mit der Rodel nicht fix verbunden sein (Klettverschluß bzw. Riemen mit Klettverschluß sind erlaubt)
      Der Holm ist eine durchgehende Stange aus Holz mit mindestens 20 mm und höchstens 40 mm Durchmesser.Dieser muß am Böckl verschraubt sein.
      Die beiden Kufen dürfen nicht versetzt sein; Druckpunkt muß Mitte Kufe sein (siehe Zeichnung). Die Kufen dürfen maximal parallel bis zur Verlängerung der Außenlinie der Beinlinge nach außen geneigt sein und das Profil der Kufe muss eine rechteckige Grundform aufweisen (nicht konisch gehobelt, die Kanten können jedoch gebrochen sein).
      Eine Verkleidung der Beinlinge ist nicht erlaubt.

    Das Tragen eines Helmes ist Pflicht!